Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer oder Pfarradministrator und Pfarreimitgliedern, die für jeweils sechs Jahre gewählt werden. Sie ist zuständig für das Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personalangelegenheiten einer Pfarrei.

Pfarrgemeinderäte

Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das in den seelsorglichen und gestalterischen Angelegenheiten des Pfarreilebens beratend oder beschließend mitwirkt. Er besteht aus demokratisch gewählten Mitgliedern und dem Seelsorgeteam. Die Anzahl der Mitglieder orientiert sich an der Größe der jeweiligen Pfarrei. Bei Bedarf können zusätzliche Mitglieder nachberufen werden.